Skip Navigation

Wir sind für Sie da

Service24-Nummer Deutschland:
Rund um die Uhr erreichbar
0800 365 7 24 0*

*Anrufe aus Deutschland sind kostenlos

‹‹‹

Kostenloses Angebot anfordern

Kostenloses Angebot anfordern

This field is required

Sie interessieren sich für:

Aufzüge
Fahrtreppen & Fahrtsteige
Automatische Türen
Please enter a valid zip code

Anrede

Frau
Herr
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie Ihre Nachricht ein.

* Ich habe die rechtlichen Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen.

Kostenloses Angebot anfordern

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Kostenloses Angebot anfordern

Ups - leider ist etwas schiefgelaufen. Ihre Anfrage konnte nicht versendet werden.

Aufzugsprüfung durch die ZÜS: Definition und Häufigkeit von Mängeln

Aufzugsanlagen sind technisch komplex, werden oft stark frequentiert und damit hohen Belastungen ausgesetzt. Störungen an Aufzugsanlagen sind nicht nur ärgerlich, sondern können für Nutzer mit Behinderungen, älteren Menschen, oder Familien mit kleinen Kindern zu einem echten Problem werden. Deshalb werden Aufzüge in Deutschland regelmäßig von einer unabhängigen “Zugelassenen Überwachungsstelle” (ZÜS) geprüft. Damit es bei diesen Prüfungen keine Probleme gibt, ist eine fachgerechte Aufzugswartung und im Notfall auch eine schnelle Aufzugsreparatur von entscheidender Bedeutung.

Wie oft müssen Aufzugsanlagen in Deutschland geprüft werden?

Aufzugsanlagen sind ein kritischer Bestandteil der Infrastruktur, deren sichere Nutzung muss daher unbedingt gewährleistet werden (Gesetzliche Anforderungen an die Wartung von Aufzugsanlagen). Aus diesen Gründen ist in Deutschland eine wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung von Aufzugsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Für die meisten Aufzugsanlagen, etwa solche, die für den Personentransport genutzt werden, muss jährlich wechselnd entweder eine Hauptprüfung oder eine Zwischenprüfungen durchgeführt werden (Warum eine Wiederkehrende Prüfung für Aufzüge Pflicht ist). Ziel dieser Prüfungen ist es, etwaige Störungen und Mängel an Aufzugsanlagen aufzudecken und zu gewährleisten, dass Betreiber geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine sichere Benutzung der Aufzugsanlagen zu ermöglichen.

Wie definiert die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) Mängel an Aufzugsanlagen?

Mängel an Aufzugsanlagen werden von der ZÜS in drei Kategorien eingeteilt

  • Geringfügige Mängel: Diese sind nicht schwerwiegend und müssen bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung behoben werden. Meist innerhalb der nächsten zwölf Monate. Beispiele hierfür sind ein verschmutzter Aufzugs-, oder Triebwerksraum.
  • Sicherheitsrelevante Mängel: Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, so darf die Aufzugsanlage vorerst weiter in betrieben werden es müssen jedoch unverzüglich Maßnahmen zur Behebung der Mängel ergriffen werden, zur Beseitigung der Mängel (in der Regel innerhalb von drei Monaten). Des Weiteren ist nach Beseitigung der Mängel eine erneute Prüfung durch die ZÜS erforderlich.
  • Gefährliche Mängel: Diese erfordern eine sofortige Stilllegung der Aufzugsanlage, da die Mängel eine unmittelbare Gefahr für die Benutzer darstellen. Beispiele sind etwa das vollständige Versagen von Fangvorrichtungen oder das Weiterfahren des Aufzugs mit geöffneten Türen.

Um Schreckensszenarien wie teure Wiederholungsprüfungen, oder gar die komplette Stilllegung der Anlagen zu vermeiden, ist es daher wichtig, sich professionell auf Aufzugsprüfungen vorzubereiten und Anlagen ordnungsgemäß zu warten (Was Sie von einer Aufzugsinspektion erwarten können).

Wie häufig werden bei Aufzugsprüfungen durch die ZÜS festgestellt?

Erstaunlicherweise werden bei Aufzugsprüfungen sehr häufig Mängel festgestellt. Laut dem Anlagensicherheitsreport 2023 des TÜV-Verbands waren im Jahr 2022 nur 48,1 Prozent aller geprüften 656.924 Aufzugsanlagen mängelfrei. Deutlich mehr als ein Drittel wies „geringe” Mängel auf, jede zehnte geprüften Anlagen hatte „sicherheitsrelevante” Mängel und ca. 0,7 Prozent sogar „gefährliche” Mängel (fast 5.000 Aufzugsanlagen).

Als Aufzugsbetreiber sollte man die Prüfung also keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen (3 Faktoren für die Auswahl eines Partners für die Aufzugswartung). Wichtig zu wissen ist auch, dass der Betreiber einer Aufzugsanlage in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet ist, seinen Mietern Aufzugsanlagen „in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.” (§ 535 des Bürgerliches Gesetzbuchs). Fällt ein Aufzug längere Zeit aus, kann dies unter Umständen zu Mietausfällen oder anderen Problemen führen (Wie lange darf ein Aufzug außer Betrieb sein?).