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CYBER SECURITY -
WAS AUFZUGSBETREIBER JETZT BEACHTEN MÜSSEN

Die zunehmende Vernetzung von Systemen bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Dies gilt auch für Aufzüge, die heutzutage zunehmend mit digitalen Technologien ausgestattet sind. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Mit den im März 2023 veröffentlichten “Technischen Regeln für Betriebssicherheit” (TRBS) 1115-1 wurden die Pflichten von Aufzugsbetreibern in Bezug auf die Cybersicherheit von Aufzugsanlagen konkretisiert:

Aufgrund dieser neuen Verordnung müssen Betreiber Cyber-Attacken und Software Problemen an Aufzugsanlagen aktiv vorbeugen. Software muss regelmäßig upgedatet werden und sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen müssen vor Zugriff durch unbefugte Dritte und vor Hackerangriffen geschützt werden. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird durch “Zugelassene Überwachungsstellen” (ZÜS) wie TÜV SÜD geprüft. Für uns hat die Sicherheit unserer Kunden und deren Anlagen oberste Priorität.

Cyber Security ist dabei ein wichtiger Aspekt, den Aufzugzbetreiber beachten sollten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anforderungen. Wir verpflichten uns, Ihnen ausschließlich sichere Lösungen und Services zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst die gesamte Wertschöpfungskette – von der Entwicklung bis zum Betrieb unserer Anwendungen.

Betriebssicherheitsverordnung & Cybersicherheit

Durch die Veröffentlichung der Beschlüsse EK-ZÜS-B-002 und EK-ZÜS-BA-017 (siehe Download-Bereich Informationen), des Erfahrungsaustauschkreises der zugelassenen Überwachungsstellen (EK-ZÜS), wurde festgelegt, was die Prüfanforderungen der ZÜS bzgl. TRBS 1115-1 in der Praxis sind. Betreiber sind grundsätzlich verpflichtet, für ihre Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgehalten. Durch die Veröffentlichung der TRBS 1115-1 ist die BetrSichV in Bezug auf Cybersicherheit konkretisiert worden. Sie beschreibt, wie mit Cyberbedrohungen umzugehen ist, die zu Gefährdungen führen können.

Was bedeutet das für Sie als Betreiber?
Es muss bei der nächsten wiederkehrenden Hauptprüfung nachgewiesen werden, dass die Gefährdungsbeurteilung um den Punkt „Cybersicherheit“ erweitert wurde und die darin beschriebenen Maßnahmen plausibel sind. Dabei gilt: Cybersicherheitsrelevant ist alles, was Gefährdungen durch Cyberbedrohungen hervorrufen kann. Wenn keine Dokumentation vorgelegt wird oder diese nicht plausibel ist, führt das im Prüfbericht zu einem geringfügigen Mangel. Im Beschluss des EK ZÜS BA-017 ist dargestellt, wie die Dokumentation zur Cybersicherheit aussehen kann. TK Elevator arbeitet zur Zeit an der Umsetzung und Implementierung der genannten Vorgaben und wird Sie als Betreiber bestmöglich bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen.

Cyber Security Software auf dem neuesten Stand

Unsere Geräte und Anwendungen mit den neuesten Versionen der Firmware auszustatten ist unabdingbar, um mögliche Risiken der Cyber Security zu verringern. Regelmäßige und automatische Software Security-Updates erlauben es uns sowohl schnell auf sich ändernde Bedrohungsszenarien reagieren zu können, als auch neu entdeckte Software-Schwachstellen schnell zu beheben.

Ende zu Ende Digitale Security Lösungen

Unsere Geräte befinden sich in einer Infrastruktur, die Ende zu Ende gesichert ist. So stellen wir die Sicherheit gegen das Eindringen von außen sicher. Durch die Anwendung unserer Best-Practices können wir die Cyber-Sicherheit ihrer Aufzüge effektiv erhöhen und potenzielle digitale Risiken minimieren.

Dauerhafte Cyber Security Überwachung

Alle Anwendungen werden permanent überwacht, um Auffälligkeiten, die auf Sicherheitslücken hinweisen könnten, sofort zu erkennen und umgehend handeln zu können. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt der Aufzugs-Cybersicherheit. Eine dauerhafte Überwachung hilft bei der Früherkennung von Angriffen und ermöglicht es uns, auf verdächtige Aktivitäten in Echtzeit reagieren zu können und so potenzielle Bedrohungen schnell und effizient zu neutralisieren.